Gemäß Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a  Abs. 1  AO vom 23.09.2024

Feststellung
Es wird nach § 60a Abs.1 AO gesondert festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft Freiwilliges Sanitäts- Korps UG (haftungsbeschränkt) RheinStrasse 5- 7   56355 Nastätten
in der Fassung vom 14.06.2024 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden 
Die Körperschaft ist berechtigt , für Spenden, die Ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewiesen werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck  (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. 
 

Unterstützen  Sie  das Freiwilligen Sanitäts- Korps mit Ihrer Spende, damit die Basis zur Verwirklichung der Struktur, Ausbildung und Beschaffung der Ausstattung  der "Mobilen klinischen Ersatzversorgung" in der  von uns entwickelten Form und Aufgabenstellung verwirklicht werden kann.

Die freiwilligen Mitarbeiter, sowie die vorgehaltene Technik stehen dann nicht nur für den Schadensfall zur Verfügung, sondern sind auch einsatzbereit für den alltäglichen Dienst /Bedarf  im Pflege- und Klinik Bereich .

 

Die Form Ihrer Spende:

  • Sei es als  Förderung für ein ausgewiesenes  Beschaffungs- Projekt
  • Als regelmäßiger Förderer -   monatlich/halbjährig oder jährlich
  • Oder einer Berücksichtigung in Ihrem Testament

Die Spendenverwaltung erfolgt unabhängig von der Geschäftsführung durch unsere Leitende  Apothekerin, der Verwaltungsaufwand ist reduziert.   

 

 

Aktuelles Beschaffungsprojekt 

 Ausbildung- Zentrum
Das Freiwillige Sanitäts- Korps benötigt zur Durchführung der theoretischen und praktischen  Aus- und Fortbildung eine qualifizierte  Plattform für die ehrenamt-lichen Mitarbeiter*innen. Auf der Basis von zwei Unterrichtseinheiten mit jeweils 20 Teilnehmern zuzüglich Lagerfläche für das Ausbildungsequipment erfolgt die Planung.

Der Ausbildungsschwerpunkt liegt dabei auf der:

          - Ausbildung von Assistenz Mitarbeiter*innen
         -Fortbildung von Wiedereinsteiger in den Pflegeberuf 
         -Intensivmedizinische sowie OP Thematik
         -Ambulanz und Krankenpflege 
         -Notfall Erste-Hilfe Thematik



                   Bitte unterstützen Sie uns dabei mit einer Spende auf das Konto 

                               DE 06 5114 0029 0133 8557 00 bei der Commerzbank

Bei  einer Spendensumme bis zu 300,00 € reicht der Überweisungsnachweis der Bank als steuerrelevanter Nachweis.  Bei einer Spendensumme über 300,00 € erhalten Sie von uns einen schriftlichen  Zuwendungsnachweis ausgestellt.  

Wenn Sie unsere Arbeit unabhängig von der projektbezogenen Beschaffung unterstützen wollen  freuen wir uns auf Ihre Spende auf dem genannten  Konto verbuchen zu können!

DE 06 5114 0029 0133 8557 01 

 

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